Immobilieneigentümern können ab 2013 höhere Steuerabgaben in Palma drohen

25. Oktober 2012 0 Von Jenny

Die Katasterwerte werden für Immobilien in Palma de Mallorca ab 2013 erhöht. Das kann höhere Steuerabgaben für Eigentümer von Immobilien in Palma de Mallorca zur Folge haben. 

Die Katasterbewertung berücksichtigt den Grundstückswert und den Wert des Gebäudes und bemisst sich an der Art des Gebäudes, an der Lage der Immobilie, als auch an der Nutzungsart. Das Ergebnis der Bewertung dient als Berechnungsgrundlage für die Festlegung des Gemeindesteuersatzes, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Vermögenssteuer (für Nicht-Residenten), der Wertzuwachssteuer, der Grunderwerbssteuer. Zudem werden 1,1% des Katasterwertes als fiktives Einkommen besteuert. Der Wert dient auch zur Festlegung der Abschreibungshöhe von Investitionsgütern. Der Katasterwert sollte nicht mehr als die Hälfte des Marktwertes der Immobilie betragen.

Gegen die Erhöhung der Katasterwerte kann, nach Erhalt der Benachrichtigung von der Stadtverwaltung, Einspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt einen Monat ab dem Datum der Zustellung. Bei Erhalt der Mitteilung, sollten Immobilieneigentümer u.a. die Angaben zur Quadratmeteranzahl, die Angaben zum Alter der Immobilie und die Nutzungsart auf Korrektheit überprüfen.