Das spanische Küstengesetz hat in der Vergangenheit für Unmut und Rechtsunsicherheit gesorgt. Das 1988 verabschiedete Gesetz, wurde nun am 03. Oktober 2012 seitens der spanischen Regierung neu verfasst.
Den Zweck, nämlich die spanischen Küsten zu schützen, erfüllte das 1988 verfasste Gesetz laut spanischem Ministerrat rückblickend nicht. Das Küstengesetz erklärte den Grund von bis zu 200 Metern Nähe zur Wasserlinie als Küstenschutzgebiet und öffentliches Eigentum. Wohneigentum durfte in diesem Bereich nicht erbaut werden. Unklarheiten kamen aber beispielsweise schon seitens der Definition von Dünen auf, die bei der Festlegung der Bemessung des Küstenschutzgebietes mit einflossen. Die Bestimmung der Grenzlinie wird mit der Neufassung des Küstengesetzes gelockert.
Immobilien, die zu nah an der Küste gebaut wurden, drohte der Abriss. Auch Immobilien, die vor dem Inkrafttreten des Küstenschutzgesetzes von 1988 gebaut wurden, sind betroffen. Nach Schätzungen wurden etwa 10.000 Immobilien vor 1988 in Küstenschutzgebieten erbaut. In der Vergangenheit wurden in Spanien Immobilien so nah wie möglich an das Meer erbaut und erhielten einen Grundbucheintrag. Diesen bei Kauf der Immobilie zu prüfen, reichte nicht aus, solange keine Baugenehmigung für das Grundstück vorlag. Tatsächlich wurden aber auch auf Mallorca Küstenstreifen als Bauland der Gemeinden ausgewiesen. Sondergenehmigungen für die Küstenstreifen, konnten von autonomen Verwaltungen auf Mallorca ausgestellt werden. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung musste für die Bebauung des Grundstücks vorliegen.
Immobilien, die ohne legale Baugenehmigungen konstruiert wurden, erhielten daraufhin staatliche Konzessionen. Diese sahen Nutzungseinschränkungen von höchstens 30 bis 60 Jahre vor. Die Nutzungsdauer der Immobilie wurde ab 1988 berechnet. Bauliche Veränderungen oder der Verkauf dieser Immobilien wurden den Eigentümern untersagt. Zudem musste die Küste öffentlich zugänglich bleiben.
2018 wäre die Frist der staatlichen Konzessionen für 1.100 Wohnungen abgelaufen. Die aktuelle Neufassung des Küstengesetztes sichert jetzt den 75- jährigen Erhalt der Immobilien, die sich in erster Küstenlinie befinden. Zudem sind der Verkauf und die Sanierung der betroffenen Immobilien ab sofort möglich.
Holla Vieleicht könnten Sie mir helfen.Ich habe eine Wohnung auf Mallorca mit großer
Dachterrasse im November gemietet. Zuerst sagte der Vermieter mir zu das die Terrasse
zu meiner Wohnung gehört und ein kleines Stück Garten. Fand ich einfach Super.
Doch jetzt im März war ich dort und habe jetzt eine Person unter mir wohnen.
Diese Person behauptet jetzt es gibt ein Gesetz was die Nutzung der Dachterrasse
für alle Bewohner des Hauses beinhaltet. Stimmt das wirklich? Es wäre nett wenn Sie mir
Antworten. Danke im voraus Martina Ries
Sehr geehrte Frau Ries, vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Nutzungsrecht der Terrasse und des Gartens muss in der Kaufurkunde ihres Vermieters verankert sein. Wenn dort aufgeführt ist, dass Ihre angemietete Wohnung das alleinige Nutzungsrecht hat, dann ist Ihr Nachbar nicht befugt diese zu nutzen. Meistens sind die Nutzungsrechte auch in den Mietverträgen aufgeführt. Ausser Ihr Vermieter hat eine Vereinbarung mit Ihren Nachbarn getroffen, dass diese die Terrasse ebenfalls benutzen dürfen. Wir schlagen Ihnen vor, dies nochmal konkret mit Ihrem Vermieter zu klären. Beste Grüsse Jennifer Helfers vom Mallorca Immobilien Center.