Wenn der Putz bröckelt – Schimmelpilz in Wohnräumen bekämpfen

14. November 2011 0 Von Jenny

Ein weitverbreitetes Problem vieler Immobilieninhaber ist Schimmel im Haus. Dem Schimmelpilz in Wohnräumen lässt sich vorbeugen und dazu lässt sich das Klima des Winters gut nutzen. Aber was ist, wenn der Schimmel bereits in den Wohnräumen Einzug gehalten hat? Gerade Inhaber von Ferienimmobilien stehen häufig dem Problem gegenüber, dass die zeitweise Unbewohntheit der Immobilie ihre Spuren hinterlassen hat.

Schimmelsporen gelten als gesundheitsgefährdend. Dies ist jedoch nicht grundsätzlich der Fall. Sporen gibt es immer und überall. Wird allerdings ein Höchstmaß einer Sporenkonzentration überschritten, kann Schimmel bei empfänglichen Personen allergische Reaktionen hervorrufen oder toxisch wirken.

Ob Ihre Räume oder die Inneneinrichtung von Schimmelpilzen befallen sind, erkennen Sie an dunklen Flecken an Wänden, Decken oder Möbeln. Auch ein modriger, muffiger Geruch ist ein Hinweis.

Der Sanierungsaufwand sollte dem Ausmaß des Schadens und der Art der Raumnutzung angepasst werden.

Anhaltspunkte über den Sanierungsbedarf bieten folgende Fragestellungen:

  • Wie groß ist der Umfang der befallenen Flächen?
  • Wie stark ist der Befall (einzelne Flecken oder ein „dicker“ Schimmelpilzbelag)?
  • Ist der Befall nur oberflächlich oder auch in tiefere Schichten vorgedrungen?
  • Um welche Art des Schimmelpilzes (wichtig für das Allergie- und Infektionsrisiko) handelt es sich?
  • Um welche Art der befallenen Materialien handelt es sich?
  • Wie wird der Raum genutzt (Wohnraum oder Lagerraum)?

Können Baumängel ausgeschlossen werden und beschränkt sich der Befall auf Flächen von maximal einem  halben Quadratmeter, können unanfällige Personen dem Pilz vorläufig selbst den Garaus machen.

Dazu ist das Tragen von Schutzhandschuhen, Mundschutz und einer Schutzbrille wichtig.

Zu der Auswahl des Reinigungsmittels, empfehlen viele Haushaltsratgeber mit Essigreiniger die befallenen Stellen zu reinigen. Dieser kann die Schimmelpilzbildung sogar fördern. Von den im Einzelhandel angebotenen Fungiziden (Schimmelpilzbekämpfungsmittel) ist ebenfalls abzuraten. Die Substanzen gelten als hochgradig gesundheitsgefährdend.

Bei der Reinigung von schimmelpilzbefallenen Materialien muss der Schimmel vollständig entfernt werden. Eine Abtötung von Schimmelpilzen reicht nicht aus, da auch abgetötete Schimmelpilze allergisch und reizend wirken können.

Oberflächlich befallene Stellen können feucht abgewischt oder mit einem Staubsauger mit Feinststaubfilter (HEPA-Filter) abgesaugt und anschließend mit kleinen Mengen von 70-80 %-igem Ethylalkohol desinfiziert werden. Beachten Sie hierbei unbedingt die auf den Flaschen angegebenen Brandschutzmaßnahmen. Auch Möbel, wie Stühle und Schränke können oberflächlich gereinigt, getrocknet und mit Alkohol desinfiziert werden. Polster sind schlecht zu reinigen und daher zu entsorgen. Ebenso sollten befallene Silikonfugen und Tapeten entfernt werden, da der Schimmel in tiefere Schichten eingedrungen sein könnte.

Auch bei trockenen Wänden hilft übergangsweise die Bearbeitung der befallenen Stellen mit 70%-igem Ethylalkohol. Bei feuchten Wänden ist 80%- prozentiger Ethylalkohol sinnvoll.

Glatte Flächen, wie zum Beispiel Glas, können ganz einfach mit Wasser und Haushaltsreiniger gereinigt werden.

Bei Holz ist ein normaler Befall durch Holzbläue kein Sanierungsbedarf. Hier ist ein Abschleifen der Oberfläche ausreichend. Ist das Holz durch Feuchtigkeit geschädigt, liegt eine aktive Schimmelpilzbildung vor. Es hilft nur noch die Entsorgung.

Nach der Reinigung der befallenen Stellen ist ebenso die Umgebung zu reinigen. Die Sporen könnten sich verteilt haben. Ausgediente Materialen sollten in Plastikbeutel luftdicht verpackt werden. Nach der Bearbeitung empfiehlt es sich zu duschen und die Kleidung zu waschen.

Sind Sie unsicher, bestehen Unklarheiten oder sind umfangreichere Sanierungsarbeiten erforderlich, sollten Sie in jedem Falle einen Experten hinzuzuziehen.