Schlagwort: Erwerb

Immobilienkauf in Spanien – was ist zu beachten?

Worte sind im spanischen Recht nicht Schall und Rauch. So sind mündliche Vereinbarungen ebenfalls rechtens, jedoch sind sie schwer nachzuweisen. Bestehen Sie daher immer auf die Anfertigung eines notariellen Kaufvertrages und die Eintragung in das Grundbuch (auch bei Ratenzahlung). Nebensächlichkeiten, Zusicherungen und Versprechungen sollten Sie sich besser schriftlich bestätigen lassen und hinzufügen, welches Recht Anwendung…

Von Jenny 27. Mai 2011 2