von Jenny | Mai 27, 2011 | Immobilien, Rat & Tat
Worte sind im spanischen Recht nicht Schall und Rauch. So sind mündliche Vereinbarungen ebenfalls rechtens, jedoch sind sie schwer nachzuweisen. Bestehen Sie daher immer auf die Anfertigung eines notariellen Kaufvertrages und die Eintragung in das Grundbuch (auch bei...