Der Besitz eines Ferienhauses auf Mallorca ist steuerpflichtig

19. April 2013 0 Von Jenny

Dies ist keine neue Nachricht und die Mitteilung ist auch schon mehrmals über Zeitungen verbreitet worden. Da die Information aber viele unserer Leser interessieren könnte, fassen wir das Thema Einkommenssteuer-Erklärung Ferienhaus Mallorcafür Besitzer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung auf Mallorca noch einmal mit den wichtigsten Fakten zusammen:

Nicht-Residenten, die eine Immobilie auf Mallorca besitzen, müssen eine Steuerklärung beim Finanzamt auf Mallorca einreichen. Die Nutzung des eigenen Ferienhauses wird als hypothetisches „Einkommen“ angesehen und besteuert.

Der zu zahlende Steuerbetrag errechnet sich wie folgt: 1,1 Prozent des aktuellen Katasterwertes des Ferienhauses auf Mallorca stellt die Bemessungsgrundlage dar. 24,75 Prozent der errechneten Bemessungsgrundlage sind an Steuern für das Jahr 2012 bei dem Finanzamt in Palma einzuzahlen. Das Dokument (modelo 2010) zur Erstellung der Steuererklärung wird auf der Webseite des Finanzamtes zur Verfügung gestellt. Sind Ehepartner in dem Grundbuch des Ferienhauses eingetragen, so müssen beide Ehepartner eine Steuererklärung für den jeweiligen Besitzanteil des Hauses einreichen und die Steuern anteilig zahlen.

Von dieser Steuer-Regelung sind Immobilien einer Gesellschaft und Immobilien von Residenten ausgenommen. Hier gelten andere Bestimmungen. Bis zum Jahresende 2013 kann die Einkommenssteuererklärung 2012 noch bei dem Finanzamt in Palma eingereicht werden.