Immobilienkauf in Spanien – was ist zu beachten?

27. Mai 2011 2 Von Jenny

Worte sind im spanischen Recht nicht Schall und Rauch. So sind mündliche Vereinbarungen ebenfalls rechtens, jedoch sind sie schwer nachzuweisen.

Bestehen Sie daher immer auf die Anfertigung eines notariellen Kaufvertrages und die Eintragung in das Grundbuch (auch bei Ratenzahlung). Nebensächlichkeiten, Zusicherungen und Versprechungen sollten Sie sich besser schriftlich bestätigen lassen und hinzufügen, welches Recht Anwendung finden soll.

Die folgenden Punkte geben Ihnen einen Überblick worauf es bei dem Kauf einer Immobilie ankommt und was Sie beachten sollten:

Vorgefertigte Formularverträge sind zwar praktisch, aber begünstigen zumeist eher den Aussteller des Vertrages. Das Aufsetzen eines Individualvertrages bedeutet zwar Aufwand, kann aber das Endergebnis für Sie positiv beeinflussen.

Der Kaufpreis
Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie genau über den Kaufpreis. Was beinhaltet dieser bereits und welche Kosten für den Immobilienerwerb fallen noch an? Welche Steuern sind zu zahlen?

Der Nachweis über das Eigentumsrecht
Um auch sicher zu gehen, dass die Immobilie Eigentum des Verkäufers ist, sollten Sie den Grundbucheintrag überprüfen. Der Verkäufer sollte dazu einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen oder den notariell beglaubigten Kaufvertrag (Escritura Publica de Compraventa) mit dazugehörigem Eintragungsvermerk des Grundbuchamtes (Registro de la Propiedad). Dazu gehört auch immer die Katasterreferenz (referencia catastral).

Zudem ist es wichtig zu prüfen ob der Eigentümer vollständig verfügungsberechtigt ist. Gibt es einen Ehepartner oder ein Familienmitglied das zustimmen muss? Falls dies der Fall ist, benötigt der Verkäufer zum Verkauf der Immobilie eine Vollmacht von der zusätzlich verfügungsberechtigten Person.

Belastungen auf Haus und Grundstück
Ist das Haus noch belastet? Ist die Grundsteuer regelmäßig gezahlt worden oder gibt es Steuerschulden? Zahlungsbelege zu der Grundsteuer (IBI: Impuesto sobre Bienes Inmuebles) der letzten 5 Jahre geben Aufschluss. So wissen Sie zudem, welche Höhe an Grundsteuer Sie zukünftig erwartet.

Gibt es Umlagerückstände? Bei einer Wohnung ist zu prüfen, ob alle Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft getätigt wurden. Holen Sie sich dazu eine Bescheinigung ein.

Wenn das Haus sich noch im Bau befindet und der Bauträger das Objekt auf Ratenzahlung gekauft hat, sollten Sie den Verkäufer um Vorlage eines Nachweises über eine Bankbürgschaft oder Versicherung für die Ratenzahlung bitten.

Baugrundstücke
Stimmt die Qualität des Baulandes? Ist die Mindestgröße für eine Bebauung erfüllt? Gibt es Bebauungspläne seitens der Gemeinde? Lassen Sie dies prüfen.

Auch bei noch so scheinbar einfach gelagerten Fällen raten wir Ihnen sich fachlich beraten zu lassen. Langfristig ersparen Sie sich damit Zeit, Kosten und möglichen Ärger.

Die Mallorca Immobilien Center S.L. bietet Ihnen kompetente und faire Beratung rund um die Immobilie auf Mallorca.