Für den Fall der Fälle (II): Die Immobilie auf Mallorca richtig versichern

4. Oktober 2011 1 Von Jenny

Um für den Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein, gehen wir weiter der Frage nach, wie und wo die Immobilie auf Mallorca richtig versichert ist:

Die Auswahl des Versicherungsmaklers

Um dem Interessenten einen attraktiven Tarif zu nennen, lassen unseriöse Versicherungsagenten wichtige Angaben aus, um nicht die zuvor genannte Beitragssumme zu gefährden. Es gilt, vor der Unterzeichnung des Antrages darauf zu achten, dass die Angaben in dem Antrag vollständig sind.

Trifft der Fall der Fälle ein und überprüft die Versicherung die tatsächliche Lage bei Antrag auf Schadensregulierung, kann ansonsten von keiner Ersparnis mehr gesprochen werden.

Auch sollten mehrere Policen zum Vergleich genannt und erläutert werden, um sich einen Überblick über das Leistungsspektrum verschaffen zu können.

Was beinhaltet die Versicherungspolice?

Bei der Gebäudeversicherung ist das gesamte Haus mit seinen Bestandteilen und Fundamenten versichert. Sie ist für Wohngebäude in der Regel Pflicht. Versicherungsgesellschaften deklarieren Bestandteile des Gebäudes als solche, wenn sie durch Bauunternehmen erstellt wurden, wie zum Beispiel auch die Einbauküche.

Die Hausratsversicherung bezieht sich auf das Interieur, sprich Möbel, Kleidung, Bücher, Haushaltsgeräte etc.. Der Beitrag für die Hausratversicherung liegt in der Regel höher, als der Beitrag für das Gebäude. Dies liegt unter anderem daran, dass der Hausrat auch gegen Diebstahl versichert ist. Da das Interieur einen zumeist nicht unerheblichen Wert aufweist, ist die Versicherung empfehlenswert. Wichtig ist anzugeben, wie oft das Haus oder die Wohnung bewohnt ist.

Vielfach ist die Unterscheidung zwischen Gebäudebestandteil und Hausrat jedoch nicht so einfach, so dass es sich empfiehlt, die Zuordnung zum Gebäude im Antrag der Gebäudeversicherung als Hinweis festzuhalten. So können Sie Streitigkeiten, im Falle der Schadensregulierung mit der Versicherungsgesellschaft, über die Zuordnung vorbeugen.

Einer dieser Fälle wäre zum Beispiel eine Solaranlage, welche als Zusatz in der Gebäudeversicherung angemerkt werden könnte: „Continente: Finca 140 qm, piscina 8 m x 4 m, instalacion solar incl. Tecnica.“

Was unter die Kategorie Hausrat fällt, geht aus der Liste der Police mit entsprechenden Entschädigungsgrenzen hervor.

Erfreulich ist, dass zumeist Glasbruch (ausschließlich bei Vorsatz), sanitäre Anlagen (z.B. Waschbecken und Badewanne) und sogar der Missbrauch von Kreditkarten in der Hausratversicherung mit abgedeckt sind.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftplicht ist vor allem bei Ferienimmobilien ratsam, da die Gefahr besteht, Schäden spät zu erkennen und Inhaber ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen können und möglicherweise Außenstehende in Ihrer Abwesenheit zu Schaden kommen könnten.

Der Versicherungsort

Der Versicherungsort bezieht sich auf die Immobilie, kann sich aber auch auf das Grundstück erstrecken. Bei Brand oder im Sturmfall, kann die erneute Gartengestaltung zum Beispiel in der Police mit enthalten sein oder die Garage und das Nebengebäude im Falle eines Einbruchs. Auch hier ist es ratsam, das Nebengebäude und die Garage im Antrag zu vermerken.

Wie sich die Beiträge bemessen erfahren Sie in unserem nächsten Blog-Artikel.