
Ferienvermietung von Wohnungen bald reguliert?

Die Nachfrage nach Ferienhäusern…

und Ferienwohnungen steigt stetig an.
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Die amtierende Regierungskoalition der Balearen bekundete ja bereits mehrmals ihren Willen, die Kurzzeitvermietung von Wohnungen an Feriengäste auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Widerstand der Hoteliers-Vereinigung und aus den Reihen der Opposition ließen die Ansätze jedoch immer wieder versanden. Ein weiterer Vorstoß zur Regulierung der bislang geduldeten Situation ist Mitte April bekannt geworden. Danach soll die Kompetenz und damit die Verantwortung für Ferienvermietungen an die Kommunen weitergegeben werden. Damit dürften die Rathäuser selbst entscheiden, ob und in welchen Gebieten der Gemeinde Ferienwohnungen vermietet werden dürfen. Zu den Gemeindebefugnissen würde ebenfalls gehören, die Belegungsdichte festzulegen, die ihrerseits wieder dem übergeordneten Tourismus-Generalplan unterliegt. Dieser Plan, „Plan de Intervención del Ámbito Turístico, kurz: PIAT“, legt u.a. die maximale Anzahl der Unterkünfte je nach Feriengebiet und dessen Infrastruktur fest.

Bevorzugt in Meernähe
Die Consellería de Turismo, die Tourismusbehörde, bislang federführend im Bereich der Gästeunterbringung auf den Balearen, würde mit Weitergabe der Kompetenzen an die Kommunen an Bedeutung verlieren. Wie eigentlich nicht anders zu erwarten, stößt der Vorstoß der Regionalregierung allerdings bei der Mehrzahl der Rathäuser der Inseln auf wenig Gegenliebe. Man befürchtet neben dem zu erwartenden administrativen Mehraufwand vor allem auch die Unzufriedenheit der Wohnungsbesitzer.