Immobilienbesteuerung: Die Neueinführung der spanischen Vermögenssteuer

20. Oktober 2011 0 Von Jenny

Die spanische Vermögenssteuer „Impuesto de patrimonio“ wird nach einem Beschluss der Regierung wieder eingeführt. Ausländer, die auf Mallorca eine Immobilie besitzen, sind von der Steuerabgabe nicht ausgenommen.

Was dies für Sie als Immobilienbesitzer auf Mallorca bedeutet, haben wir kurz zusammengefasst:

Die Vermögenssteuer, auch in diesem Fall als Reichensteuer bezeichnet, betrifft Privatpersonen aus dem In- oder Ausland. Reich ist, wer mehr als 700.000 € Vermögen in Spanien besitzt.

Zur Berechnung der abzuführenden Vermögenssteuer, werden die materiellen und finanziellen Vermögenswerte in Summe herangezogen. Dies kann zum einen die Immobilie sein, aber auch Kunstobjekte, Yachten, das Guthaben auf einem spanischen Konto, als auch Bargeld. Residenten wird ein Freibetrag von 300.000 € auf die Immobilie gewährt. Nicht-Residenten sind von diesem Freibetrag ausgenommen. Bei Personen ohne einen Hauptwohnsitz in Spanien, werden alle Vermögenswerte aufsummiert und mit einem Gesamtfreibetrag von 700.000 € entlastet, der auch für das Gesamtvermögen von Residenten gilt.

Der Immobilienwert wird ermittelt, indem der Kaufpreis der Immobilie, der Katasterwert und ein von der Behörde erhobener Schätzwert verglichen werden. Der höchste Wert wird als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Die Staffelung der Steuersätze beginnt bei 0,2 % und steigt effektiv mit dem zu versteuernden Vermögen auf bis zu 2,5%.

Nicht-Residenten können die Vermögenssteuer für das Jahr 2011 bis zum 31.12.2012 begleichen.

Die Vermögenssteuer ist vorerst für die Jahre 2011 und 2012 festgelegt.